|
|
Meine
Kanzlei hat sich auf folgende Rechtsgebiete
spezialisiert, ohne andere Gebiete auszuschließen (durch anklicken des jeweiligen Gebietes auf der linken
Seite erhalten Sie nähere Informationen):
Vertragsrecht
Grundsätzlich herrscht im deutschen Zivilrecht
das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es steht daher dem einzelnen frei, ob er einen
Vertrag abschließen möchte, welche Gestaltung seines Vertrages vorgenommen wird
und ob ein Vertrag auch wieder beendet wird. Im BGB sind jedoch verschiedene
Vertragstypen vorgesehen, so dass dann, wenn man sich für einen bestimmten
Vertragstyp aufgrund der Bestimmung des Vertragsgegenstandes entscheidet, bestimmte
vertragliche Pflichten entstehen.
|